Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - L 20 B 323/06 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25290
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - L 20 B 323/06 AS ER (https://dejure.org/2007,25290)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.02.2007 - L 20 B 323/06 AS ER (https://dejure.org/2007,25290)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - L 20 B 323/06 AS ER (https://dejure.org/2007,25290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,25290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung; Erforderlichkeit von Mietrückständen als Anordnungsgrund bei Geltendmachung des Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Angemessenheit der Unterkunftskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2007 - L 1 B 4/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft gerichteten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ein Anordnungsgrund regelmäßig dann gegeben, wenn der Hilfesuchende glaubhaft macht, dass ohne den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung nach Ablauf des nächstfolgenden Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung des Mietzinses ernsthaft mit einer Kündigung oder einer Räumungsklage zu rechnen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 12.12.1994 - Az.: 8 B 2650/94, NWVBl. 1995, 140 ff.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NRW -, Beschluss vom 10.01.2006 - Az.: L 20 B 73/05 SO ER; Beschluss vom 10.08.2006 - L 9 B 82 /06 AS ER; Beschluss vom 15.11.2006 - Az.: L 9 B 38/06 AS ER; Beschluss vom 18.01.2007 - Az.: L 7 B 2/07 AS ER; Beschluss vom 02.02.2007 - Az.: L 20 B 323/06 AS ER).
  • SG Gelsenkirchen, 09.08.2010 - S 2 SO 162/10
    In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft gerichteten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ein Anordnungsgrund regelmäßig dann gegeben, wenn der Hilfesuchende glaubhaft macht, dass ohne den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung nach Ablauf des nächstfolgenden Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung des Mietzinses ernsthaft mit einer Kündigung oder einer Räumungsklage zu rechnen ist (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 10.01.2006, Az.: L 20 B 73/05 SO-ER; Beschluss vom 10.08.2006, Az.: L 9 B 82/06 AS-ER; Beschluss vom 15.11.2006, Az.: L 9 B 38/06 AS-ER; Beschluss vom 18.01.2007, Az.: L 7 B 2/07 AS-ER; Beschluss vom 02.02.2007, Az.: L 20 B 323/06 AS-ER; Beschluss vom 15.02.2007, Az.: L 1 B 4/07 AS-ER; Beschluss vom 26.01.2009, L 9 B 205/08 AS-ER m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht